25.10.2014
Grundrecht angeblich unberührt
Rechtsstreit um Kennzeichenerfassung: Kläger scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Von Sven Eichstädt
Die Polizei in Bayern darf auch in Zukunft Nummernschilder vorbeifahrender Kraftfahrzeuge automatisiert erfassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einem Grundsatz entschieden. Es wies damit die Klage eines Mannes ab, der durch die seit 2006 eingesetzten Kennzeichenerfassungsgeräte sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein Grundrecht auf...
Artikel-Länge: 1210 Zeichen


