-
21.10.2014
- → Inland
BND soll Zeugen geschmiert haben
München. Im Prozess gegen zwei frühere jugoslawische Agenten um die Ermordung eines Exilkroaten in Deutschland hat die Verteidigung die Glaubwürdigkeit eines Zeugen angezweifelt, der womöglich Geldzuwendungen vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten hat. Der Anwalt des angeklagten Exgeheimdienstlers Josip Perkovic verlangte am Montag vor dem Oberlandesgericht München eine Erklärung des Generalbundesanwalts, ob Zeugen Geld von deutschen Geheimdiensten erhalten hätten. Der Verteidiger verwies auf Schriftstücke, aus denen hervorgehe, dass der Zeuge vor längerer Zeit BND-Agenten getroffen habe. Es sei auch um finanzielle Zuwendungen gegangen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Geheimdienstchef Zdravko Mustac und dessen Mitarbeiter Perkovic vor, 1983 die Erschießung von Stjepan Durekovic angeordnet zu haben. Laut Anklage wusste der Kroate von illegalen Geschäften des Sohnes eines Funktionärs der Kommunistischen Partei Jugoslawiens. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!