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11.10.2014

Klatsche für Daimler

Autokonzern scheitert mit Versuch, Verbreitung kritischer Undercoverreportage verbieten zu lassen. Landgericht bewertet Pressefreiheit höher als Hausrecht

Von Daniel Behruzi
Die Pressefreiheit endet nicht hinter Werkstoren. Das ist der Kern einer vom Landgericht Stuttgart am Donnerstag nachmittag verkündeten Entscheidung über eine Klage des Daimler-Konzerns gegen den Südwestrundfunk (SWR). Der Autobauer hatte damit versucht, die erneute Ausstrahlung der SWR-Reportage »Hungerlohn am Fließband« zu unterbinden (siehe jW vom 2. August). Diese hatte - unter anderem mit Hilfe heimlicher Filmaufnahmen- aufgedeckt, dass Beschäftigte von Werkver...

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