06.09.2001
Juristischer Schutz für jugoslawische NATO-Opfer
Menschenrechts-Gerichtshof unterstützt Klage im Fall des Angriffs auf Belgrader TV-Sender
Von Wolf Reinhardt
Im Falle der Bombardierung der zivilen Fernsehanstalt in Belgrad im April 1999 durch die NATO könnte sich eine Sensation anbahnen: Den Familien der Opfer wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechtshilfe gewährt, damit sie gegen die Bundesrepublik Deutschland und andere europäische NATO-Länder auf Schadensersatz klagen können. Die Angehörigen der Opfer des NATO-Überfalls haben eine im britischen Colchester beheimatete Anwaltssozietät mit engen ...
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