Zum Inhalt der Seite
06.09.2001

Juristischer Schutz für jugoslawische NATO-Opfer

Menschenrechts-Gerichtshof unterstützt Klage im Fall des Angriffs auf Belgrader TV-Sender

Von Wolf Reinhardt
Im Falle der Bombardierung der zivilen Fernsehanstalt in Belgrad im April 1999 durch die NATO könnte sich eine Sensation anbahnen: Den Familien der Opfer wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechtshilfe gewährt, damit sie gegen die Bundesrepublik Deutschland und andere europäische NATO-Länder auf Schadensersatz klagen können. Die Angehörigen der Opfer des NATO-Überfalls haben eine im britischen Colchester beheimatete Anwaltssozietät mit engen ...

Artikel-Länge: 1800 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90