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09.10.2014

Wohltat mit Grenzen

Augsburg gewährt Bedürftigen ein Sozialticket. Hartz-IV-Bezieher zählen nicht dazu

Von Christina Müller
Erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher, Wohngeldberechtigte, Asylsuchende: Seit Juli dieses Jahres können Augsburger, die zum Leben auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, bei der Stadt ein Sozialticket beantragen. Nur wer Hartz IV bekommt, ist von der Wohltat ausgeschlossen. Damit werde eine einzelne Gruppe von Hilfsbedürftigen ungleich behandelt, dies sei rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg in einer mündlichen Verhandlung am Dienstag. Geklagt hatt...

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