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09.10.2014

Juristen dürfen sich nicht verstecken

Urteil von Gewicht: Der Presse müssen Namen von Prozessbeteiligten genannt werden

Von Sven Eichstädt
Gerichte müssen Journalisten grundsätzlich die Namen von Personen nennen, die an Gerichtsverfahren beteiligt waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche entschieden. Der Aachener Anwalt Rainer Hofmann erstritt in letzter Instanz das Recht, dass die Behörden die Namen von Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und Schöffen herausgeben müssen, wenn Journalisten daran interessiert sind. »Das Persönlichkeitsrecht dieser Personen muss hinter d...

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