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06.10.2014

Ziel verfehlt, Urteil vertagt

Bevor die Elbvertiefung vom Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, muß der Europäische Gerichtshof entscheiden

Von Sven Eichstädt
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag in Leipzig zur Elbvertiefung eine Entscheidung verkündet. Sie hat allerdings zur Folge, dass bis zu einem endgültigen Urteil erst ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs im Frühjahr 2015 abgewartet werden muss. Erst danach kann beim obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig anhand der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Vertiefung der Elbe weiter verhandelt und abschließend entschieden werden.   Maßgeb...

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