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01.08.2001

»Existenzsicherung« für den Rauswurf

Wie in der BRD Asylsuchende für ihre Abschiebung zur Kasse gebeten werden

Hinsichtlich ihrer »Existenzsicherung« müssen abgelehnte Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen (NRW) nun unwiderruflich per Unterschrift festlegen, ob ihnen bei der Inhaftierung die Abschiebehaftanstalten »Überbrückungsgeldkonten« einrichten sollen. Das darauf angesparte Geld soll ihnen »zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die ersten vier Wochen« nach der Abschiebung dienen, so das Innenministerium von NRW. In anderen Bundesländern stehen die »Schüblinge« finanzi...

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