27.07.2001
»Soziale Selektion« an der Uni
Bundesverwaltungsgericht: »Strafgebühren« für Langzeitstudenten sind rechtmäßig
Von Martin Höxtermann
Wer länger studiert, muß auch künftig tiefer in die Tasche greifen. Zumindest, wenn er eine Hochschule in Baden- Württemberg besucht. Und vorerst nur hier. Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, daß die bislang nur im »Musterländle« des Erwin Teufel (CDU) erhobene Langzeitstudiengebühr rechtens ist. Es wies damit eine Klage von vier Studenten aus Karlsruhe und Freiburg ab, die sich gegen das seit Wintersemester 1998/99 praktizierte Landeshochs...
Artikel-Länge: 3884 Zeichen


