29.04.1997
Bundesanwaltschaft auf der Suche nach dem dritten Mann
Anwältin kritisert geplante Anklage gegen AIZ-Beschuldigte
Von Wolf-Dieter Vogel
Eine terroristische Vereinigung mit zwei Mitgliedern ist einfach keine. Schließlich hält das Strafgesetz einen solchen »organisatorischen Zusammenschluß« nach Paragraph 129a nur für gegeben, wenn mindestens drei Personen daran beteiligt sind. So zumindest interpretiert Edith Lunnebach, die Rechtsanwältin von Bernhard F., die deutsche Strafprozeßordnung gegenüber junge Welt. Folgerichtig könne ihr Mandant nicht wegen »Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigun...
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