Zum Inhalt der Seite
25.06.2001

Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt

Zum Verbot der Tugendpartei

Von Karin Leukefeld
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ankara zum Verbot der Tugendpartei hält sich treu an Verfassung und Gesetz und entspricht vor allem den Erwartungen des Militärs. Das Verbot steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu einer großen Wählerschaft. 1995 wählten sie die Wohlfahrtspartei (RP) in die Regierungsverantwortung. Nach dem »stillen Putsch« durch das Militär gegen den islamischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan 1997 und dem Verbot der Wohlfahrtspar...

Artikel-Länge: 2750 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90