25.06.2001
Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt
Zum Verbot der Tugendpartei
Von Karin Leukefeld
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ankara zum Verbot der Tugendpartei hält sich treu an Verfassung und Gesetz und entspricht vor allem den Erwartungen des Militärs. Das Verbot steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu einer großen Wählerschaft. 1995 wählten sie die Wohlfahrtspartei (RP) in die Regierungsverantwortung. Nach dem »stillen Putsch« durch das Militär gegen den islamischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan 1997 und dem Verbot der Wohlfahrtspar...
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