06.06.2001
Keine Vorstrafe für Totalverweigerer
Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert geringe Bestrafung
Interview: Siehe auch Interview
»Augen zu und durch«, das war bisher die Devise, wenn es um die Durchsetzung der Wehrpflicht ging, auch in der Justiz. Zwar häufen sich die Beschwerden über die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht, sind entsprechende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, und kaum jemand gibt dem System der Zwangsrekrutierung noch eine Zukunft - aber wer sich dem Anspruch widersetzt, als Soldat oder Zivildienstl...
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