30.05.2001
Samenzuweisung
Künstliche Befruchtungsmethoden haben vor allem der Reinhaltung des deutschen Volkskörpers zu dienen
Von Eike Stedefeldt
Als am 3. April das Bundessozialgericht die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme für intracytoplasmatische Spermieninjektionen (ICSI) verpflichtete, wurde dies medial zu Recht als Erfolg gefeiert. Die Methode gibt es in der BRD seit 1993, und 1996 lag die Zahl der ICSI-Behandlungen bereits bei 16 000. Für die Kassen ist das Urteil angesichts von rund 1,5 Millionen ungewollt kinderlosen und rund 100 000 therapierten Frauen und Männern pro Jahr durchaus ein ...
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