12.05.2001
Flurbereinigung
Vor 50 Jahren: Das 131er-Gesetz sanktioniert den Frieden mit den Tätern
Von Hans Daniel
Am 11. Mai 1951 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz mit dem auf den ersten Blick recht unverfänglich klingenden Titel »Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 fallenden Personen« in Kraft. Der Bundestag hatte es am 10. April fast einstimmig verabschiedet. Im Artikel 131 Grundgesetz geht es um Personen, »die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind u...
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