01.10.2014
Hartz IV: Fahrtkosten für Kinder zu zahlen
Im Grundsatz billigte das Bundesverfassungsgericht ja kürzlich die niedrigen Hartz-IV-Zahlungen und deren Berechnung (siehe jW vom 10. und 11. 9.). Die Berliner Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS, siehe auch www.erwerbslos.de) machte aber auf eine winzige Verbesserung aufmerksam. Karlsruhe habe vorgegeben, daß Kindern in Hartz-IV-Haushalten auch die Fahrtkosten etwa zu Sportvereinen zustehen. Und dies gelte, so die KOS, ab sofort. Sie f...
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