26.09.2014
Empörung nach abgeschmetterter Klage
Frankfurt am Main: Skandalöser Polizeieinsatz bei Blockupy-Demo 2013 erneut für rechtens erklärt
Von Gitta Düperthal
Beim Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat sich nichts geändert. Die Einkesselung von rund 1000 Demonstranten über zehn Stunden durch die Polizei verletze das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht, befand es am Mittwoch abend erneut. In dem verhandelten Verfahren hatte ein 33jähriger Teilnehmer der Blockupy-Demonstration im Juni 2013 wegen Freiheitsberaubung und Grundrechtsverletzung gegen das Land Hessen geklagt. Wie vor ihm der Anmelder der Proteste, Wer...
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