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17.09.2014

Lebensversicherungen: Keine Rückabwicklung

Kürzlich begrüßte die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Klarstellung durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2014 (AZ: IV ZR 73/13) zur Wirksamkeit der vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Es galt als letzte Hoffnung vieler Versicherungsnehmer, deren Lebensversicherung weniger Wertzuwachs erzielte, als sie sich gewünscht hatten, hieß es in der Pressemitteilung des DAV. »Vor allem bei fondsgebundenen L...

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