11.09.2014
Noch verfassungskonform
»Hartz IV«: Verfassungsrichter vermuten teilweise »Unterdeckung«, rütteln aber nicht an der Leistungshöhe. Bundesregierung entwickelt Sanktionsrecht im Geheimen weiter
Von Susan Bonath
Reicht »Hartz IV« zum Leben oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) begnügt sich in seinem aktuellen Urteil mit vagen Aussagen. Die Leistungen nennt es gerade »noch verfassungskonform«. Zugleich vermutet es zu niedrige Pauschalen für Strom, Mobilität und Haushaltsgeräte im Regelsatz (jW berichtete). Auch der Satz für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren, derzeit 296 Euro monatlich, »drohte« nach Ansicht der Richter bereits 2011 »offensichtlich unrealistisch« z...
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