10.09.2014
Zu wenig soll genug sein
Verfassungsgericht billigt Hartz-IV-Sätze. Ministerium gibt Alleinstehenden acht Euro monatlich mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Hartz-IV-Sätze und deren Berechnung im Grundsatz gebilligt. Die Richter sehen in einigen Punkten Bedarf für Nachbesserungen. »Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt«, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluß. Die Leistungen seien daher »noch« verfassungsgemäß, der Gesetzgeber habe sie »tragfähig« begründet. Der ...
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