10.09.2014
Bürokratie ignoriert Kindeswohl
Studie: Asylgesetzgebung in der BRD unterläuft UN-Kinderrechtskonvention
Von Claudia Wrobel
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle unter 18 Jahren – auch in Deutschland, das den Vertrag als einer der ersten vor über zwanzig Jahren unterzeichnet hatte. Für Flüchtlingskinder allerdings handelt es sich nur um theoretische Rechte, die keinen Weg in die deutsche Asylgesetzgebung gefunden haben. Das ist das Ergebnis der Studie »In erster Linie Kinder«, die der »Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge« im Auftrag der UNICEF erstellt un...
Artikel-Länge: 2355 Zeichen


