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10.09.2014

Lucentis: Kosten von Kasse voll zu tragen

Das Bundessozialgericht entschied am Dienstag vergangener Woche: »Kosten für die Behandlung mit Lucentis sind voll zu übernehmen«. In seiner Pressemitteilung hieß es weiter, daß das Arzneimittel Lucentis »in einer ›Durchstechflasche zum einmaligen Gebrauch‹ zugelassen« sei. Es muß von einem Arzt – je nach Befund und erreichter Besserung mehrmals in Zeitabständen – ins Auge des Patienten injiziert werden. So kann die sogenannte feuchte Makul...

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