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23.04.2001

Justitias rechtes Auge

Die Paragraphen 129 und 129a StGB richten sich allein gegen linke »Täter«

Von Jochen Köhler
In den Jahren 1996 bis 2000 hat die Bundesanwaltschaft insgesamt 494 Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuches (StGB) gegen sogenannte »linke Straftäter« eingeleitet. Dagegen richteten sich lediglich drei Ermittlungsverfahren gegen Rechte. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS- Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor.Die Paragraphen 129a zu »Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terrori...

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