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09.09.2014

Willkürlicher »Tendenzschutz« bei der Caritas

Ob Kirchenmitgliedschaft verlangt wird, hängt weniger von der Tätigkeit als vom Arbeitsmarkt ab

Von Herbert Wulff
Eigentlich darf in Deutschland niemand wegen seiner Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung diskriminiert werden. Eigentlich. Denn für kirchliche Einrichtungen gelten Ausnahmen, die sich aus dem sogenannten Tendenzschutz ableiten. Ob und wie sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen und beispielsweise eine Kirchenmitgliedschaft vorschreiben, haben Sebastian Hempel und Michael Mroß von der Fachhochschule Köln am Beispiel der Caritas untersucht. Demnach wird in...

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