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05.09.2014

Unter den Teppich

BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh

Von Susan Bonath
Ein Flüchtling verbrennt binnen 20 Minuten bis zur Unkenntlichkeit in einer Polizeizelle. Gefesselt auf eine schwer entflammbare Matratze, soll er sich selbst angezündet haben. Mit einem Feuerzeug, das mangels Brandspuren nicht in der Zelle gewesen sein kann. Oury Jalloh soll verzweifelt gerufen, aber weder Streßhormone produziert, noch Ruß eingeatmet haben. Er soll durch gezieltes Einatmen der Flammen an einem inhalativen Hitzeschock gestorben sein. Dann aber müßte...

Artikel-Länge: 3142 Zeichen

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