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PKK-Mitgliedschaft: Kurde verurteilt

Karlsruhe. Die Verfolgung von Anhängern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland geht weiter. Wie die Generalbundesanwaltschaft am Mittwoch meldete, wurde gegen den türkischen Staatsangehörigen Mehmet D. ein Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassen. Der bereits am 18. Juli festgenommene Kurde soll 2013 als Führungskader der PKK aktiv gewesen sein. Anschläge oder sonstige Gewalttaten werden Mehmet D. nicht unterstellt. Vielmehr habe er Einnahmen aus Spendensammlungen und Veranstaltungen sowie die Verteilung von Propagandamaterial überwacht. Nick Brauns
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2014, Seite 5, Inland

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