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14.08.2014 / Inland / Seite 1

Letzter Prozeßtag: Gustl Mollath in Freiheit

Wurde er zu Unrecht in die Psychiatrie gesperrt – oder bleibt der Makel des mutmaßlichen Gewalttäters?

Nach 16 Verhandlungstagen wird der ehemalige Psychiatriepatient Gustl Mollath das Gericht am heutigen Donnerstag in Freiheit verlassen. Der 57jährige wird vom Landgericht Regensburg freigesprochen: Denn die deutsche Prozeßordnung gibt für Wiederaufnahmeverfahren vor, daß das Urteil für den Angeklagten nicht schlechter ausfallen darf als zuvor. Ob an dem Nürnberger jedoch der Makel des Gewalttäters haften bleibt, der seine Frau mißhandelt habe, ist vor dem Urteilsspr...

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