14.08.2014
Münster: Strengere Prüfung für Fluthilfe
Nach Kritik soll Antragsverfahren die unbürokratische Unterstützung ersetzen
Von Gerrit Hoekmann
Ab kommenden Montag wird in Münster die Soforthilfe für Flutschäden von Sozialamt und Jobcenter nur noch nach genauer Prüfung der Anträge ausgezahlt. Momentan genügen ein gültiger Personalausweis und eine eidesstattliche Erklärung über die entstandenen Schäden, die das Unwetter Ende Juli angerichtet hat (jW berichtete), um Unterstützung zu erhalten. Ab kommende Woche müssen die Betroffenen einen formalen Antrag...
Artikel-Länge: 1334 Zeichen


