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14.04.2001

Brauner Ostersegen

Bundesverfassungsgericht hebt Demonstrationsverbot für Neonazis auf

Mit einer mehr klerikalen als die juristischen Mittel ausschöpfenden Begründung haben bundesdeutsche Gerichte es verstanden, zwei geplante Naziaufmärsche zu Ostern in Nordrhein-Westfalen stattfinden zu lassen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, hob es am Vorabend zwei anderslautende Urteile auf. So wurde das vom Verwaltungsgericht Arnsberg beschlossene Verbot einer Demonstration in Ennepetal für Sonnabend nicht bestätigt, ebenso wie ...

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