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Arbeitslosengeld: Trotz Nichterscheinen Anspruch

Kassel. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht nicht automatisch verloren, wenn jemand mehrfach nicht zu einem sogenannten Meldetermin erschienen ist. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar. Danach kann die Arbeitsagentur Leistungen aber gegebenenfalls aussetzen, um die Verfügbarkeit des Arbeitslosen zu prüfen.

Laut Gesetz müsse ein Erwerbsloser für die Vermittlungsbemühungen »objektiv« zur Verfügung stehen, also erreichbar sein. Und er müsse »subjektiv« zur Verfügung stehen, also Vermittlungsvorschläge prüfen. Beides weise aber keinen Bezug zur Wahrnehmung von Meldeterminen auf, betonten die Kasseler Richter. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2014, Seite 2, Inland

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