-
13.08.2014
- → Inland
Arbeitslosengeld: Trotz Nichterscheinen Anspruch
Kassel. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht nicht automatisch verloren, wenn jemand mehrfach nicht zu einem sogenannten Meldetermin erschienen ist. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil klar. Danach kann die Arbeitsagentur Leistungen aber gegebenenfalls aussetzen, um die Verfügbarkeit des Arbeitslosen zu prüfen.
Laut Gesetz müsse ein Erwerbsloser für die Vermittlungsbemühungen »objektiv« zur Verfügung stehen, also erreichbar sein. Und er müsse »subjektiv« zur Verfügung stehen, also Vermittlungsvorschläge prüfen. Beides weise aber keinen Bezug zur Wahrnehmung von Meldeterminen auf, betonten die Kasseler Richter. (AFP/jW)
Laut Gesetz müsse ein Erwerbsloser für die Vermittlungsbemühungen »objektiv« zur Verfügung stehen, also erreichbar sein. Und er müsse »subjektiv« zur Verfügung stehen, also Vermittlungsvorschläge prüfen. Beides weise aber keinen Bezug zur Wahrnehmung von Meldeterminen auf, betonten die Kasseler Richter. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland