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23.07.2014 / Ratgeber / Seite 14

Wie hoch dürfen ­Mahngebühren sein?

Gerade in der Urlaubszeit kann es passieren, daß eine Rechnung etwa für im Internet Bestelltes zu lange liegenbleibt. Dann ist eine Zahlungserinnerung »mit einem saftigen Aufschlag« in der Post, wie es vom Deutschen Anwaltverein (DAV) hieß. Der werde meist als »Mahngebühr« deklariert, Beträge von fünf Euro und mehr ab der ersten Mahnung seien keine Seltenheit. Wann und in welcher Höhe sie gerechtfertigt sind, dazu findet man Informationen unter

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