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04.04.2001

Schüsse an der Grenze

Das Urteil von Strasbourg und einige Erinnerungen

Von Klaus Huhn
Nach dem Spruch des europäischen Gerichtshofes in Strasbourg sind die DDR-Politiker Egon Krenz, Heinz Keßler und Fritz Streletz sowie der frühere Grenzsoldat Heinz W. zu Recht von bundesdeutschen Gerichten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Große Kammer für Menschenrechte (EGMR) sah das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) nicht verletzt und stellte sogar fest, »daß die Verurteilung der Beschwerdeführer ihre gesetzliche Grundla...

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