16.07.2014
Versammlungsfreiheit geht vor
Grundsatzurteil: Polizei darf keine Kameras auf friedliche Demonstranten richten
Die Polizei darf bei Protesten nicht einfach drauflos filmen oder fotografieren. Sie darf auch nicht so tun, als ob. Richten Einsatzkräfte rein präventiv Beobachtungskameras auf Demonstranten, schränken sie damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unzulässig ein. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Hannover.
Der Kläger hatte am 21. Januar 2012 an einer Demonstration im niedersächsischen Bückeburg unter dem Motto »Farbe bekennen – Für Demokrati...
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