04.04.2001
Gesetze auf Probe
Verfassungsrichter rügen Pflegeversicherung
Von Klaus Fischer
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und die Pflegeversicherung in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt. Und nicht nur das. Gleichzeitig gelte diese Rüge an Regierung und Parlament auch für alle anderen Sozialgesetze, die auf einer Umlagefinanzierung beruhen, war aus Karlsruhe zu vernehmen.So schön das auf den ersten Blick für Familien mit Kindern sein mag - das Gießkannenprinzip, wonach Reiche und Arme gleichbehandelt werden, gilt ja weiterhin - so bezeichne...
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