12.07.2014
Juristischer Dietrich
Hintergrund. Vor zwanzig Jahren ebnete das Bundesverfassungsgericht den Weg für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Dabei interpretierten die Richter das Grundgesetz sehr eigenwillig
Von Norman Paech
Wer sich dieser Tage über Joachim Gaucks christlich-präsidiale Aufforderung zu mehr militärischer Verantwortung für die Freiheit empört, sollte sich daran erinnern, daß es exakt vor 20 Jahren am 12. Juli 1994 das Bundesverfassungsgericht war, das der Bundeswehr die Tür zur den weltweiten Schlachtfeldern aufgestoßen hatte. Gauck war ja nicht der erste, der so unverhohlen die deutsche Kriegsbereitschaft einforderte. Der Chor der Medien hatte schon lange die eher pazif...
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