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09.07.2014

Szeneanwalt verweigert Aussagen

NSU-Prozeß: Strafverteidiger, den untergetauchte Neonazis kontaktierten, ist Zeugenbeistand von Ex-V-Mann Brandt

Von Claudia Wangerin
Thomas Jauch hat sich am Dienstag im Münchner NSU-Prozeß auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger berufen. Kurz nach ihrem Untertauchen im Jahr 1998 sollen die mutmaßlichen Gründungsmitglieder des »Nationalsozialistischen Untergrunds« den rechten Szeneanwalt kontaktiert haben, um Akteneinsicht zu erhalten. Die Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe wurden seinerzeit als »Bombenbastler aus Jena« gesucht. Den Anstoß, zu einem Anwalt z...

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