02.07.2014
»Haushaltsnah« ist auch der Winterdienst
Gute vier Jahre dauerte es bis zu einer Entscheidung – nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil veröffentlicht: Steuerzahler können Kosten, die durch das Schneeräumen oder die Straßenreinigung vor dem Haus entstehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung abrechnen (Az. VI R 56/12). Darauf weist die Stiftung Warentest mit Datum vom 12. Juni auf ihrer Internetseite hien. Mit dem Urteil der obersten Finanzrichter in München sei die bisheri...
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