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25.06.2014

Beamtengewalt legal

Frankfurt am Main: Verwaltungsgericht erklärt Polizeieinsatz bei Blockupy-Demonstration 2013 für rechtmäßig. Verfassungsschutz war Hinweisgeber

Von Gitta Düperthal
Das Verwaltungsgericht hat am Montag abend das bundesweit als zu hart kritisierte Vorgehen der Polizei während der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 für rechtmäßig erklärt. Werner Rätz vom globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC und Anmelder der Proteste hatte gegen das Land Hessen geklagt: Das Anhalten von fast 10000 Demonstranten und das Einkesseln von mehr als 1000 Menschen über zehn Stunden hinweg sei unverhältnismäßig gewesen. Nach der – einzig aus...

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