25.06.2014
Urteil zugunsten der Fluglinien
Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich ihr Flug wegen eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls verspätet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 13. Juni veröffentlichten Urteil. Demnach sind dies »außergewöhnliche Umstände«, die sich auch durch zumutbare Maßnahmen der Fluggesellschaft nicht vermeiden ließen. »Streik und Radarausfall wirken von außen auf den Flugbetrieb und die gesamte Tätigkeit des Luftfahrtunternehm...
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