25.06.2014
Urlaubsanspruch auch nach dem Tod
Sollte ein abhängig Beschäftigter den ihm zustehenden Urlaub noch nicht genommen haben und versterben, wird der Urlaubsanspruch an dessen Witwe vererbt. Dies entschieden Richter des Europäischen Gerichtshofs am 12. Juni. Die Hinterbliebene könne daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verblichene nicht mehr nehmen konnte, gab die Agentur dpa den Beschluß des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wieder.
Nationale Gesetze oder »Gepflogenheiten«, ...
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