25.06.2014
BGH: Mobilität macht Untervermietung nötig
Die im Arbeitsleben verlangte Mobilität und Flexibilität begründet nach den Worten eines Richters am Bundesgerichtshof (BGH) mehr denn je den Anspruch auf die Untervermietung einer Wohnung. Zum Auftakt einer Verhandlung vor dem VIII. Zivilsenat heute vor 14 Tagen war der Vorsitzende Richter Peter Frellesen in einer dpa-Meldung indirekt so wiedergegeben worden. In dem Fall ging es um die Klage eines Paars auf Schadenersatz durch einen Vermieter, der den Eheleuten die...
Artikel-Länge: 2463 Zeichen


