Zum Inhalt der Seite
20.06.2014

Contergan-Opfer scheitert mit Klage

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Leistungssystem verstößt nicht gegen Grundgesetz

Von Sven Eichstädt
Menschen mit Behinderungen, die durch das Schlafmittel Contergan verursacht wurden, können nicht rückwirkend auf höhere Renten hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Donnerstag eine entsprechende Klage ab. Es entschied außerdem, daß die Leistungen durch die Contergan-Stiftungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Nachdem Anfang der 60er Jahre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten, kamen rund 10 000 Kinder ...

Artikel-Länge: 3669 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90