20.06.2014
Contergan-Opfer scheitert mit Klage
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Leistungssystem verstößt nicht gegen Grundgesetz
Von Sven Eichstädt
Menschen mit Behinderungen, die durch das Schlafmittel Contergan verursacht wurden, können nicht rückwirkend auf höhere Renten hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Donnerstag eine entsprechende Klage ab. Es entschied außerdem, daß die Leistungen durch die Contergan-Stiftungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nachdem Anfang der 60er Jahre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten, kamen rund 10 000 Kinder ...
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