27.03.2001
Sex: Mit wem, wann, wie oft?
SPD und Grüne optimieren mit der Datenschutznovelle die Gesinnungsschnüffelei und die Erfassung der Privatsphäre
Von Eike Stedefeldt
Am 12. Oktober 2000 legte die Bundesregierung, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, den »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze« vor. Das umfangreiche, unter Federführung des Innenministeriums konzipierte Änderungspaket soll eben jenes Bundesdatenschutz- und andere Gesetze »an die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei ...
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