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19.06.2014

Asyl nur einmal beantragbar

Bundesverwaltungsgericht weist Klage eines Flüchtlings ab

Von Sven Eichstädt
Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland, wenn sie schon in einem anderen Land als Flüchtlinge anerkannt sind. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, daß dann das Asylverfahren eingestellt werden kann. Die Flüchtlinge müssen demnach in das Land zurück, in dem schon der Status besteht. Die Richter nutzten die Klage eines aus Somalia stammenden Flüchtlings gegen eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und F...

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