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Urlaub für Tote

Auch ein Toter hat noch Anspruch auf Urlaub. Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Dahingeschiedene seinen Urlaubsanspruch an seine Witwe. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Anderslautende nationale Gesetze oder »Gepflogenheiten« seien mit EU-Recht nicht vereinbar, befanden die Richter. »Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen.« (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2014, Seite 13, Feuilleton

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