11.06.2014
»Ein Stück Gerechtigkeit«
Zwölf Jahre nach Einführung des Gesetzes wird es so umgesetzt, wie es einstmals versprochen worden war
Von Frank Brendle
Der Bundestag hat vorige Woche einstimmig das Ghetto-Rentengesetz geändert: Sämtliche Rentenansprüche, die aus Arbeit in faschistischen Ghettos entstanden, werden nun rückwirkend ab 1997 ausbezahlt – so wie schon im ersten Gesetz von 2002 angekündigt. Die Regelung gilt jetzt auch für Ghettos, die unter Kontrolle von Verbündeten der Nazis standen.
Das Gesetz spiegelte die Halbherzigkeit der deutschen »Wiedergutmachungspolitik« wider: In den Jahren nach seiner ...
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