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07.06.2014

Einbürgerung auch ohne Sprachkenntnisse

Bundesverwaltungsgericht: Deutschdefizite kein zwingender Hinderungsgrund, alte Vorstrafen dagegen schon

Von Sven Eichstädt
Das Fehlen von Kenntnissen der deutschen Sprache muß nicht immer an einer Einbürgerung in die Bundesrepublik hindern. Wegen einer Vorstrafe dagegen, auch wenn sie schon länger zurückliegt, kann die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft verweigert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag nachmittag in Leipzig in mehreren Verfahren entschieden. Die Richter des zehnten Senats schlossen sich den Auffassungen ihrer Kollegen vom Verwaltungsgericht Ge...

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