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04.06.2014 / Ratgeber / Seite 14

Einkommenssteuer: Bescheide prüfen

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, BDL, erinnerte daran, die Einkommenssteuerbescheide für 2013 vom Finanzamt nicht achtlos zur Seite zu legen. Denn nicht alle seien in Ordnung. »Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe sollte genau geprüft werden, in welchen Punkten der Bescheid von der Erklärung zuungunsten des Steuerpflichtigen abweicht und gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden.« Letzteres sei außerdem dann zu tun, wenn man nun feststelle, daß man e...

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