22.05.2014
Restzweifel an Selbsttötung nicht beseitigt
NSU-Prozeß. Rechtsmediziner und Polizisten sagten zum Tod der Neonazis Mundlos und Böhnhardt aus
Von Claudia Wangerin, München
Die Aussagen des Rechtsmediziners Dr. Reinhard Heiderstett und zweier Polizisten im Münchner Prozeß um die Terrorgruppe NSU am Mittwoch konnten Restzweifel am mutmaßlichen Doppelselbstmord der Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht beseitigen. Beide hatten jeweils eine Schußverletzung am Kopf, die sofort zum Tod geführt haben mußte, als sie am 4. November 2011 in einem ausgebrannten Wohnmobil gefunden wurden. Mundlos soll nach einem Banküberfall unter akutem F...
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