14.05.2014
Weniger Retouren oder mehr Monopolisierung?
Bisher konnten in der Bundesrepublik online oder im Versandhandel bestellte Waren ab einem Wert von 40 Euro – etwa, wenn sie dem Kunden nicht gefielen – zu Lasten des Händlers zurückgeschickt werden. Ab 13. Juni aber ist es auch hiesigen Verkäufern erlaubt, bei einem Widerruf des Kunden solche Kosten den Besteller tragen zu lassen, wenn er denn daüber informiert wurde. Begründet wurde das entsprechende Gesetz mit der Vereinheitlichung von Verbraucherrech...
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