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Überprüfung der Sanktionsregeln

Berlin. Das Bundesarbeitsministerium will die Sanktionsregeln für Bezieher von Grundsicherung (Hartz IV) überprüfen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern trage seit vergangenem Jahr Vorschläge zur Rechtsvereinfachung zusammen, teilte das Ministerium am Mittwoch in Berlin mit. An der Expertenrunde, die ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen wolle, seien auch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen beteiligt. Nach Abschluß der Arbeit werde die Regierung entscheiden, welche der Vorschläge umgesetzt werden soll. Momentan gebe es aber keine Festlegungen. Offensichtlich reagierte das Ministerium damit auf einen Bericht in Bild vom vergangenen Mittwoch (jW berichtete). Entgegen der damaligen Meldung heißt es nun, daß es nicht das Ziel sei, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2014, Seite 4, Inland

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